https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/6252430
Wir haben den Pressebericht der Polizei korrigiert und benotet.
Das Ergebnis : Leider musste die Arbeit wegen eines Täuschungsversuchs mit Note 6 bewertet werden
Hier die Begründung:
Die Pressemitteilung der Polizei vom 9. April war schon zum Veröffentlichungsdatum fragwürdig. Rückwirkend betrachtet wirkt sie manipulativ und wie eine Rechtfertigungsstrategie von Tätern.
Mit der Hoffnung, dass ein paar Journalisten für die Zukunft etwas lernen können, sind wir die Pressemeldung nochmal durchgegangen.
Aktueller Stand
Inzwischen existieren Beweismittel, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht öffentlich bekannt waren: das Handyvideo von Pedro und die Bodycam-Aufnahmen.
Dass die Öffentlichkeit davon erfährt, hat Pedro seinem mutigen Anwalt zu verdanken – nicht den beteiligten Einsatzkräften, nicht der Staatsanwaltschaft. Die staatliche Exekutive hat vollständig versagt.
Das Handyvideo zeigt eindeutig, dass Pedro mehrfach ruhig fragt, warum er die Tür öffnen soll. Er erhält keine Antwort. Stattdessen klebt ein Polizist den Türspion ab. Als Pedro daraufhin die Tür öffnet, dringt die Polizei direkt in seine Wohnung ein. Pedro ruft: ‚Hilfe! Hilfe! Gewalt!‘
Diese Aufnahmen widersprechen der frühen Darstellung, Pedro sei einfach uneinsichtig gewesen und habe sofort erheblichen Widerstand geleistet.
Das ist kein bloßer Meinungsstreit, sondern die Folge zufällig entstandener Beweismittel, die die ursprüngliche Darstellung in wesentlichen Punkten widerlegt und offenbaren, dass die Polizei gelogen hat.
1. Die Drogenformulierung prägt das Framing
Bereits im zweiten Satz der Polizeimitteilung heißt es:
„Nach ersten Ermittlungen stand er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.“
Diese Information hatte für den eigentlichen Ablauf zunächst keinen Erklärungswert, prägte aber den gesamten ersten Eindruck.
Für viele Menschen entsteht sofort ein bestimmtes Bild: Drogen, Kontrollverlust, gefährlicher Täter. Genau dieses Framing erleichtert es, massive Polizeigewalt nachträglich als notwendige Reaktion erscheinen zu lassen.
Dabei sagt die Mitteilung nicht,
- welche Substanz gemeint war,
- in welcher Menge,
- ob überhaupt eine relevante Beeinträchtigung bestand,
- oder ob diese für den Einsatz ursächlich war.
Aus heutiger Sicht fällt auf, wie stark diese Information die öffentliche Wahrnehmung beeinflusst hat, obwohl die heutigen Ermittlungen ganz andere Fragen betreffen.
Leider ist das kein Einzelfall. Immer wieder werden in Fällen tödlicher oder schwerster Polizeigewalt Hinweise auf einen angeblichen Drogenkonsum früh öffentlich hervorgehoben. Das kann berechtigt sein, wenn es für den Sachverhalt tatsächlich relevant ist. Es birgt aber zugleich die Gefahr, Betroffene früh zu stigmatisieren und den Fokus von der Frage abzulenken, ob der Polizeieinsatz selbst rechtmäßig und verhältnismäßig war.
Gerade Menschen mit Drogenproblemen oder psychischen Erkrankungen haben denselben Anspruch auf körperliche Unversehrtheit wie jeder andere Mensch. Der Hinweis auf einen möglichen Drogenkonsum erklärt nicht, warum ein Mensch nach einem Polizeieinsatz 23 Minuten lang reanimiert werden musste und heute schwerste irreversible Hirnschäden hat.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Pedro Drogen konsumiert hatte. Die entscheidende Frage lautet, wie es dazu kommen konnte, dass ein lebender Mensch den Polizeieinsatz nur mit einer 23-minütigen Reanimation überlebte und heute dauerhaft schwerstbehindert ist.
2. „Leistete heftigen Widerstand“
In der Pressemitteilung heißt es:
„In seiner Wohnung leistete er heftigen Widerstand.“
Aus heutiger Sicht wirkt diese Darstellung mindestens unvollständig.
Das später bekannt gewordene Handyvideo zeigt einen völlig anderen Einstieg in die Situation. Pedro wusste offenbar nicht, warum die Polizei vor seiner Tür stand. Er fragte mehrfach ruhig, warum er die Tür öffnen solle. Er erhielt keine Antwort. Stattdessen wurde der Türspion abgeklebt. Als er schließlich die Tür öffnete, drängte ein Polizeibeamter sofort in die Wohnung. Pedro rief unmittelbar: „Hilfe! Hilfe! Gewalt!“
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Polizei von „heftigem Widerstand“ spricht.
Die Pressemitteilung verschweigt den gesamten Ablauf vor der körperlichen Auseinandersetzung. Sie verschweigt, dass Pedro zunächst Antworten verlangte, dass diese ausblieben und dass die Polizei unmittelbar nach dem Öffnen der Tür körperlich auf ihn zuging.
Hinzu kommt eine grundsätzliche Frage: Wo endet aus Sicht der Polizei normale menschliche Reflexreaktion auf Gewalt und wo beginnt „Widerstand“?
Wenn ein Mensch plötzlich gegen seinen Willen gepackt, festgehalten oder zu Boden gebracht wird, reagiert der Körper instinktiv. Wegziehen, Losreißen, Abwehren oder Schreien sind zunächst normale Schutz- und Überlebensreflexe. Dies gilt insbesondere in der eigenen Wohnung (Unverletzlichkeit der Wohnung). Dass solche Reaktionen immer wieder pauschal als „Widerstand“ beschrieben werden, ist problematisch. Die Formulierung vermittelt schnell den Eindruck eines aktiven Angriffs auf Polizeibeamte, obwohl sie ebenso Ausdruck eines menschlichen Überlebensinstinkts sein können.
3. Das Weglassen der Vorgeschichte
Die Pressemitteilung beginnt praktisch unmittelbar mit:
- PsychKG
- Widerstand
- Biss
- Kollaps
Die entscheidende Vorgeschichte fehlt dagegen vollständig.
Nicht erwähnt wird,
- dass zuvor über längere Zeit Gespräche mit Pedro geführt wurden,
- dass die Notärztin zunächst keinen Anlass für eine Zwangseinweisung sah,
- dass die Einsatzkräfte die Wohnung bereits wieder verlassen wollten,
- und dass sich die Situation erst anschließend änderte.
Dadurch entsteht der Eindruck, Pedro sei von Anfang an akut gefährlich gewesen und der Einsatz habe sich zwangsläufig so entwickeln müssen.
Gerade dieser Unterschied ist jedoch entscheidend. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob jemand von Beginn an massiv aggressiv und unkontrollierbar ist oder ob ein Mensch zunächst über lange Zeit ruhig spricht, Fragen beantwortet, niemanden angreift und die Situation erst später eskaliert.
Die zeitliche Entwicklung ist deshalb keine Nebensache, sondern zentral für die Beurteilung des gesamten Einsatzes. Die Pressemitteilung lässt diese Entwicklung vollständig weg und reduziert das Geschehen auf die Schlagworte „PsychKG“, „Widerstand“ und „Biss“. Dadurch wird ein deutlich anderes Bild vermittelt, als es sich aus den heute bekannten Erkenntnissen ergibt. Gerade die Frage, warum sich die Lage überhaupt zuspitzte und ob sie möglicherweise vermeidbar gewesen wäre, bleibt dadurch völlig ausgeblendet.
4. „Biss eine Polizistin“
Die Pressemitteilung hebt ausdrücklich hervor, dass Pedro eine Polizeibeamtin gebissen habe.
Juristisch ist dieser Umstand selbstverständlich relevant. Auffällig ist jedoch, wie er dargestellt wird.
Der Begriff „Biss“ erzeugt sofort das Bild eines besonders aggressiven Täters. Gleichzeitig fehlt jeder Kontext dazu, in welcher Situation es überhaupt dazu gekommen sein soll.
Pedro wurden in seiner eigenen Wohnung körperlich angegriffen und attackiert. Der Biss ereignete sich nicht losgelöst davon, sondern im Rahmen dieser Gewalteinwirkung. Deshalb muss zumindest die Möglichkeit berücksichtigt werden, dass es sich nicht um einen gezielten Angriff, sondern um eine instinktive Abwehrreaktion oder einen Überlebensreflex handelte.
Hinzu kommt, dass Pedro im weiteren Verlauf Midazolam nasal verabreicht wurde. Diese Art der Verabreichung kann ein starkes Brennen in Nase und Rachen verursachen. Zusammen mit der körperlichen Überwältigung, der Fixierung und der späteren Atemnot stellt sich deshalb die Frage, wie belastbar die Interpretation einzelner Bewegungen als „Angriffe“ überhaupt ist.
Auffällig ist außerdem die Gewichtung der Informationen.
Über Pedro erfährt der Leser zunächst:
- angeblicher Einfluss von Betäubungsmitteln,
- heftiger Widerstand,
- Biss einer Polizeibeamtin.
Was dagegen kaum vermittelt wird, ist die Schwere dessen, was Pedro selbst widerfuhr.
Nur kurze Zeit später musste er 23 Minuten lang reanimiert werden. Er erlitt schwerste irreversible Hirnschäden und wird voraussichtlich dauerhaft schwerstbehindert bleiben.
Diese unterschiedliche Gewichtung prägt den ersten Eindruck erheblich. Der Fokus liegt auf dem Verhalten Pedros, nicht auf den Folgen des Polizeieinsatzes für Pedro. Aus heutiger Sicht, nachdem neue Beweismittel bekannt geworden sind und gegen Polizeibeamte sowie die Notärztin ermittelt wird, erscheint diese Schwerpunktsetzung zumindest erklärungsbedürftig.
5. „Kollabiert“
Die Pressemitteilung formuliert:
„… verlor das Bewusstsein.“
bzw.
„… kollabierte.“
Für viele Leser klingt das wie ein plötzliches medizinisches Ereignis, das unabhängig vom Handeln der Einsatzkräfte eingetreten ist.
In Verbindung mit den zuvor genannten Stichworten – „Betäubungsmittel“, „PsychKG“, „heftiger Widerstand“ und „Biss“ – entsteht nahezu zwangsläufig der Eindruck, Pedro sei aufgrund von Drogen, seiner psychischen Krise oder der allgemeinen Aufregung zusammengebrochen.
Genau dieses Bild findet sich bis heute in zahlreichen Kommentaren unter Medienberichten wieder.
Nach den schon damals bekannten Erkenntnissen hätte jedoch gerade untersucht werden müssen, ob der Herz-Kreislauf-Stillstand im Zusammenhang mit der Fixierung, der langen Bauchlage, der körperlichen Gewalt und weiteren Maßnahmen während des Polizeieinsatzes stand. Der medizinische Befund der Uniklinik weist auf einen akuten Sauerstoffmangel als Ursache der Hirnschädigung hin. Dennoch wurden keine Ermittlungen gegen die beteiligten Einsatzkräfte eingeleitet.
Die Formulierung ist deshalb irreführend. Sie beschreibt den Herzstillstand wie ein plötzliches Eigenereignis, obwohl die zentrale Frage gerade lautet, ob Pedro den Herzstillstand infolge des Polizeieinsatzes erlitt.
Eine Formulierung wie
„Während des Polizeieinsatzes erlitt Pedro einen Herz-Kreislauf-Stillstand und musste anschließend 23 Minuten lang reanimiert werden.“
hätte den bekannten zeitlichen Zusammenhang deutlich präziser beschrieben, ohne strafrechtliche Verantwortlichkeiten vorwegzunehmen.
Viele halten die Formulierung für bewusste Manipulation der Öffentlichkeit mit dem Ziel, den eigenen Gewaltexzess zu decken. Wir auch.
6. Keine Erwähnung der Fixierung
Aus heutiger Sicht fällt besonders auf, was in der Pressemitteilung überhaupt nicht erwähnt wird.
Kein Wort über
- die rund 20-minütige Fixierung,
- die Bauchlage,
- die vollständige Fesselung,
- den Einsatz von 2! Spuckschutzhauben,
- die Verabreichung von Midazolam,
- oder den Umstand, dass Pedro kurze Zeit später einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitt und 23 Minuten reanimiert werden musste.
Gerade diese Maßnahmen stehen heute im Mittelpunkt der öffentlichen Aufarbeitung und hätte auch Inhalt der strafrechtlichen Ermittlungen sein müssen. Ohne sie lässt sich der Einsatz kaum verstehen.
Stattdessen entsteht beim Lesen der Pressemitteilung der Eindruck, Pedro habe sich aggressiv verhalten und sei anschließend einfach kollabiert. Der eigentliche Gewalteinsatz der Polizei bleibt nahezu unsichtbar.
Fest steht jedoch: Die Pressemitteilung vermittelt dadurch ein Bild des Einsatzes, in dem die massiven Zwangsmaßnahmen der Polizei praktisch keine Rolle spielen. Aus neutraler Sicht erscheint diese Darstellung zumindest unvollständig und geeignet, den tatsächlichen Ablauf erheblich zu verzerren.
Wir halten es für bewusste Manipulation der Öffentlichkeit, mit dem Ziel seinen eignen Gewaltexzess zu decken. Diee Staatsanwaltschaft hat sich hier zum Mittäter gemacht.
Beweisen können und müssen wir unsere gut begründbare Meinung nicht – dafür gibt es theoretisch Juristen, die sich damit beschäftigen sollten.
7. Die Reihenfolge erzeugt ein bestimmtes Framing
Die Mitteilung baut folgende Erzählung auf:
- Betäubungsmittel
- PsychKG (Zwangseinweisung nach NRW-Gesetz, bald mehr)
- heftiger Widerstand
- Biss
- Kollaps
Viele Leser werden daraus unbewusst schließen:
Der Kollaps war die Folge seines eigenen Verhaltens.
Dabei war es bereits damals eine offensichtliche und naheliegende Frage, ob das Handeln der Einsatzkräfte hierzu beigetragen hatte. Dies fehlt „komischerweise“ in dem Pressebericht
8. Die behaupteten „ersten Ermittlungen“
Die Pressemitteilung verwendet Formulierungen wie:
„Nach ersten Ermittlungen …“
Das wirft aus heutiger Sicht Fragen auf.
Woraus bestanden diese „ersten Ermittlungen“ eigentlich?
Diese sind die vermeintlichen Täter. Vermeintliche Täter nach ihrer Sicht der Dinge zu fragen und es dabei zu belassen ist lächerlich und gefährlich
der plötzlich für die Bewertung des Einsatzes eine erhebliche Rolle spielt, nicht angefordert. Auch das sichergestellte Handy befand sich monatelang in behördlicher Verwahrung, ohne dass das darauf gespeicherte Video bekanntermaßen entdeckt oder ausgewertet wurde.
Gleichzeitig wurde der Befund der Uniklinik, der plötzlich für die Bewertung des Einsatzes eine erhebliche Rolle spielt, nicht angefordert. Auch das sichergestellte Handy befand monatelang in behördlicher Verwahrung, ohne dass das darauf gespeicherte Video entdeckt oder ausgewertet wurde.
Gerade bei einem so gravierenden Einsatz hätte eine umfassende und unabhängige Beweissicherung nahegelegen.
Aus unserer Sicht entsteht deshalb der Eindruck, dass die frühen öffentlichen Aussagen auf einer nur begrenzten Tatsachengrundlage beruhten. Umso problematischer ist es, dass diese Darstellung über Monate die öffentliche Wahrnehmung des Falls geprägt hat.
Links
Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Unverletzlichkeit der Wohnung. In: Informationen zur politischen Bildung (izpb), Heft Grundrechte. Bonn [o. D.]. Online unter: Unverletzlichkeit der Wohnung | Grundrechte | bpb.de [Stand: 01.08.2026].