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Die rechtlichen Schritte von Pedros Anwalt Simón González

Obwohl die Staatsanwaltschaft Köln die Ermittlungen bislang nur auf zwei Polizeibeamte und die anwesende Notärztin beschränkt hat, zeigt der tatsächliche Ablauf vor Ort, dass weit mehr Personen rechtliche Verantwortung für den Vorfall tragen sollten.

In einem aktuellen Video auf Instagram verliest Pedros Anwalt Simón González Auszüge aus seinem umfassenden Schreiben an die Staatsanwaltschaft Köln, das die Notwendigkeit einer Ausweitung und Neubewertung der Ermittlungen darlegt.
Grund dafür sind eklatante Fehler beim Polizeieinsatz und falsche Chronologien in den Akten.

Im Zentrum Vorwurfs steht eine Kombination aus Maßnahmen, die zu einer potenziell tödlichen Erstickungsgefahr führte:

  • Minutenlange Fesselung in Bauchlage
  • Zwangsweise Verabreichung des Beruhigungsmittels Midazolam
  • Gleichzeitiges Überziehen von zwei Spuckhauben
  • Zusätzlicher Druck von oben auf den oberen Rücken

Folgende juristische Schritte verlangt der Anwalt von der Staatsanwaltschaft Köln:

  • Ermittlungen wegen versuchten Totschlags: Der Fall soll rechtlich neu eingestuft und nicht mehr als einfacher Vorfall abgetan werden.
  • Ermittlungen ausweiten: Es muss gegen alle beteiligten Polizeikräfte und das medizinische Personal vor Ort ermittelt werden.
  • Pedro als Nebenkläger vertreten: Der Anwalt beantragt die offizielle Beordnung, um Pedro im Verfahren als Nebenkläger voll zu vertreten.

Hintergrund für die Neubewertung der Tatschwere:

  • Keine bloße Fahrlässigkeit: Den ausgebildeten Beamtinnen und Beamten sowie der anwesenden Notärztin musste die akute Gefahr eines Erstickungstodes zu jedem Zeitpunkt voll bewusst und bekannt gewesen sein.
  • Billigende Inkaufnahme: Wer um eine solche lebensgefährliche Behandlung weiß und diese dennoch fortsetzt oder duldet, nimmt den Tod der betroffenen Person rechtlich mindestens billigend in Kauf (eventualvorsätzlich). Aus diesem Grund müssen die Ermittlungen wegen versuchten Totschlags geführt werden.

Die rechtliche Aufarbeitung darf sich nach Ansicht des Rechtsanwalts nicht nur auf einzelne Personen beschränken, da am Einsatzort ein kollektives Versagen vorlag:

  • Nicht nur gegen Einzelne: Die eingereichte Strafanzeige richtet sich ausnahmslos gegen alle beteiligten Polizeibeamten sowie das gesamte Rettungsteam vor Ort.
  • Aktive Mitwirkung: Videosequenzen der Bodycams belegen, dass mehrere Beamtinnen und Beamte trotz der offensichtlichen Risiken zusätzlichen Druck auf den gefesselten Pedro ausübten – zwei von ihnen knieten direkt auf seinem Rücken.
  • Keine Entschuldigung für Tatenlose: Auch wer nicht selbst körperlichen Druck ausübte, schaute tatenlos zu oder unterließ die notwendige Überwachung der Vitalfunktionen.

Wer vor Ort nur zusah, macht sich nach geltendem Recht ebenso strafbar.
Eine Mittäterschaft liegt vor, weil das Geschehen vor Ort aktiv unterstützt oder abgesichert wurde. Zudem besaßen Polizei und Notärztin eine rechtliche Pflicht (Garantenstellung), Schaden von Pedro abzuwenden.
Wer nicht eingriff oder die Vitalfunktionen nicht dauerhaft überwachte, hat diese Garantenpflicht strafbar verletzt.

Neben dem Strafantrag und der Strafanzeige thematisiert Simón González die gravierenden Widersprüche im Einsatzbericht.
Dass die bisherige Darstellung der Ereignisse nicht aufrechterhalten werden kann, zeigt der direkte Vergleich zwischen den Akten und dem Videomaterial:

  • Offizielle Chronologie der Akte: Behauptet einen späteren Einsatzbeginn sowie eine durchweg unbedenkliche Fixierung.
  • Reale Bodycam-Zeitstempel: Belegen eindeutige Aufzeichnungen bereits vor dem offiziellen Einsatzbeginn und zeigen eine Fixierung in Bauchlage von mindestens etwa 20 Minuten.

Fazit: Bei einem gewissenhaften Studium der Akten hätten diese zentralen Widersprüche der Staatsanwaltschaft unverzüglich auffallen müssen.

Die Aufarbeitung offenbart zudem ein weiteres hochgradig fragwürdiges Verhalten der Ermittlungsbehörden. Die Staatsanwaltschaft Köln wandte sich an die Öffentlichkeit, bevor das vorhandene Material überhaupt gründlich geprüft oder zur Kenntnis genommen worden war.

Während die Staatsanwaltschaft frühestmöglich die Polizeibeamten entlastete und gleichzeitig den Geschädigten unter Berufung auf Beamtenaussagen und Bodycams diskreditierte, zeigt eine detailgetreue Aktenkenntnis das genaue Gegenteil.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Schriftsatz mit der rechtlichen Neubewertung, den Strafanzeigen und der detaillierten Beweisauswertung liegt der Staatsanwaltschaft Köln offiziell vor. Die Auswertung der Bodycam-Zeitstempel zwingt die Ermittler nun dazu, den tatsächlichen Einsatzablauf lückenlos und ohne Schonung aufzuarbeiten
Solange die Behörden den Fall prüfen, darf der öffentliche Druck nicht nachlassen. Durch fortlaufende Updates und die Unterstützung der Community wird weiterhin konsequent auf den Vorfall aufmerksam gemacht.

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