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Unser Kommentar zum Online-Artikel „Fall Pedro Corona – Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Polizei und Ärztin“ (29.07.2026

Wir möchten uns zunächst ausdrücklich beim WDR und insbesondere bei Anke Bruns für die intensive Berichterstattung bedanken. Wir wissen, dass sich Redaktionen bei einem laufenden Ermittlungsverfahren auf juristisch und journalistisch schwierigem Terrain bewegen. Aussagen müssen sorgfältig geprüft werden, Formulierungen müssen belastbar sein und es gelten hohe journalistische Standards. Dass der Fall dennoch so ausführlich aufgearbeitet wird, ist keineswegs selbstverständlich.

Gerade deshalb möchten wir den Artikel nicht kritisieren, sondern einige Punkte ergänzen, von denen wir glauben, dass sie Leserinnen und Lesern helfen könnten, den Fall noch besser einzuordnen.

Wir haben die ursprünglichen Presseberichte gesichert und werden sie nach und nach ausführlichst kritisieren.
Aus unserer Sicht ist der WDR bei der Berichterstattung über diesen Fall mit großem Abstand Klassenbester.
Wir sind schließlich keine Journalisten, sondern Laien, die sich auch mal etwas weiter aus dem Fenster lehnen können und sich nicht an journalistische Standards halten müssen.

1. „Psychische Probleme“

Im Artikel heißt es:

„Tatsächlich hatte der 30-jährige Erzieher an dem Tag psychische Probleme.“

Das ist zwar nicht falsch, bleibt aber sehr allgemein.
Nicht erwähnt wird, dass Pedro zuvor etwa eine Stunde lang mit den Sanitätern und der Notärztin sprach. In dieser Zeit wurden ihm immer wieder dieselben Fragen gestellt. Gleichzeitig äußerte er mehrfach den Wunsch, dass alle seine Wohnung verlassen und ihn einfach in Ruhe lassen. Diesem Wunsch wurde jedoch nicht entsprochen.

Nach allem, was bisher bekannt ist, sah die Notärztin zunächst keinen Anlass für eine Zwangseinweisung. Deshalb verließen die Einsatzkräfte die Wohnung bereits wieder. Lediglich Pedros Freund blieb noch in der Tür stehen. Pedro schubste ihn daraufhin aus der Tür und schloss sie.
Erst dieses Schubsen wurde anschließend zum Anlass genommen, die Entscheidung zu ändern und eine erhebliche Fremdgefährdung anzunehmen. Daraufhin sollte Pedro gegen seinen Willen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden.

Ohne diesen zeitlichen Ablauf kann leicht der Eindruck entstehen, Pedros psychische Krise habe von Anfang an eine Zwangseinweisung erforderlich gemacht. Tatsächlich stellt sich aber gerade die Frage, ob das Verhalten der Einsatzkräfte – insbesondere das wiederholte Ignorieren seines mehrfach geäußerten Wunsches, allein gelassen zu werden – die Situation unbeabsichtigt erheblich verschärft und zur Eskalation beigetragen hat. Genau deshalb sollte auch die Entscheidung zur Zwangseinweisung sorgfältig überprüft werden.

2. Die Rolle der Notärztin

Im Artikel steht:

„Nach Ansicht der Notärztin ging von ihm eine erhebliche Fremdgefährdung aus.“

Erst einige Absätze später wird erwähnt, dass inzwischen auch gegen die Notärztin ermittelt wird.
Aus unserer Sicht wäre eine engere Verbindung dieser beiden Informationen hilfreich gewesen. Denn gerade die Einschätzung einer erheblichen Fremdgefährdung gehört zu den Fragen, die nun überprüft werden sollten.
Darüber hinaus bleiben aus unserer Sicht weitere wichtige Fragen offen. War die Einschätzung der Notärztin medizinisch vertretbar? Welche Informationen wurden bei der telefonischen Rücksprache ausgetauscht? Welche spezifische Erfahrung oder Qualifikation hatte die Notärztin im Umgang mit psychiatrischen Krisensituationen?
Ebenso stellt sich die grundsätzliche Frage, ob ihr bewusst war, welche Folgen eine Zwangseinweisung für einen Menschen haben kann. Eine solche Maßnahme kann für Betroffene hoch belastend oder traumatisierend sein und das Vertrauen in das Gesundheits- und Hilfesystem nachhaltig beschädigen. Ob diese Aspekte im konkreten Fall ausreichend berücksichtigt wurden, sollte aus unserer Sicht ebenfalls aufgearbeitet werden.

3. Die Formulierung „Verhältnismäßigkeit der Maßnahme“

Juristisch ist diese Formulierung selbstverständlich korrekt. Für viele Leser klingt sie jedoch eher nach der Frage, ob eine Maßnahme vielleicht etwas zu weit gegangen sei.
Tatsächlich geht es um einen Einsatz, nach dem Pedro reanimationspflichtig wurde, sein Herz 23 Minuten lang stillstand und er irreversible Hirnschäden erlitt. Die tatsächliche Tragweite des Anfangsverdachts wird durch die juristische Sprache leicht abgeschwächt.

4. „Vermutlich ausgelöst“

Der Artikel schreibt, der Herzstillstand sei:

„vermutlich ausgelöst durch einen akuten Sauerstoffmangel während der Fixierung in Bauchlage.“

Diese vorsichtige Formulierung ist nachvollziehbar. Für Leser bleibt allerdings offen, worauf sich dieses „vermutlich“ stützt. Nach unserem Kenntnisstand beruht diese Aussage auf dem Befund der Uniklinik. Eine kurze Einordnung oder Quellenzuordnung hätte diesen Punkt transparenter gemacht.

5. Der Kurswechsel der Staatsanwaltschaft

Der Artikel erwähnt, dass die Staatsanwaltschaft zunächst keine Anhaltspunkte für Ermittlungen gesehen habe.
Nicht deutlich wird jedoch, dass Angehörige und Anwalt über Monate auf Ermittlungen gedrängt, zahlreiche Anträge gestellt und immer wieder auf Widersprüche hingewiesen hatten. Der entscheidende Kurswechsel erfolgte erst nach dem (für den Anwalt riskanten) Veröffentlichen des Handyvideos.
Ebenso bleibt unerwähnt, dass die Staatsanwaltschaft den Befund der Uniklinik bereits unmittelbar nach dem 8. April hätte anfordern können. Auch Gespräche mit dem Anwalt wären jederzeit möglich gewesen. Stattdessen wurden dessen Gesprächsgesuche über Monate nicht aufgegriffen.

Hinzu kommt, dass sich Pedros Handy über einen langen Zeitraum in behördlicher Verwahrung befand. Wäre man aktiv auf der Suche nach weiteren Beweismitteln gewesen, hätte das dort gespeicherte Video möglicherweise deutlich früher entdeckt werden können. Gerade dieser Hintergrund macht deutlich, warum das Video eine so große Bedeutung hat.

Nur so Nebenher: War die Beschlagnahmung des Handys eigentlich legal? Und wozu diente sie? Scheinbar nicht der Auswertung


Noch einmal: Wir wissen die Arbeit des WDR sehr zu schätzen. Dass dieser Fall inzwischen so intensiv recherchiert und öffentlich begleitet wird, ist für die Aufklärung von großer Bedeutung. Unsere Anmerkungen verstehen wir deshalb als Ergänzungen zu einem Artikel aus einer Reihe, die bereits wesentlich dazu beigetragen hat, dass sich die öffentliche Wahrnehmung des Falls verändert hat.

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